Haus geerbt – verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?
Viele von uns träumen von einem eigenen Haus, dieses Ziel zu realisieren, ist jedoch leider nicht immer möglich. Manch Glückspilz erbt überraschend eine Immobilie und die Freude darüber ist erst einmal groß. In den meisten Fällen allerdings geht eine Erbschaft mit verschiedensten Schwierigkeiten einher. Die Sachlage ist teilweise nicht einfach: Insbesondere im Fall einer Erbengemeinschaft besteht häufig Uneinigkeit unter den Erben, wie es mit dem Haus weitergehen soll. Um in einer solchen Situation Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich unbedingt fachgerecht beraten lassen.
Geerbtes Haus: die ersten Schritte
Bei der Erbschaft einer Immobilie oder einer anderen Hinterlassenschaft, müssen sich die Erben als erstes um die nötigen Papiere kümmern. Um Ihre Rechtsnachfolge nachweisen zu können, ist ein Erbschein unbedingt erforderlich. Ein Antrag dazu kann beim zuständigen Nachlassgericht gestellt werden. Sollten Sie das Haus behalten wollen, ist die Vorlage des Erbscheins die unbedingte Voraussetzung, um die Korrektur des Grundbuchs veranlassen zu können. Wir empfehlen die Umschreibung innerhalb von zwei Jahren nach dem Ableben des Erblassers, da ein späterer Zeitpunkt Grundbuchgebühren anfallen lässt. Bei mehreren gemeinsamen Erben einer Immobilie, muss jeder einzelne in das Grundbuch eingetragen werden.
Altes Haus geerbt – was nun?
Bei Antritt einer Erbschaft gibt es drei Alternativen:
– Selbstnutzung
– Vermietung
– Verkauf
Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, können Sie natürlich nicht allein über die geerbte Immobilie verfügen. Im besten Fall setzen sich alle Erben zusammen und besprechen die verschiedenen bestehenden Möglichkeiten. Auch hier empfehlen wir eine baldige Einigung, da ein Haus schnell verfallen kann, wenn es nicht gepflegt und unterhalten wird.
Selbstnutzung
Bei einer Erbengemeinschaft raten Experten zum Verkauf des geerbten Objektes, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Fall müssen die einzelnen Miterben ausgezahlt werden, was schwierig werden kann, sollten die Erben sich nicht auf einen angemessenen Auszahlungsbetrag einigen können. Hierbei empfehlen wir die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters für die Wertbestimmung der Immobilie. Ein notariell beglaubigter Auflösungsvertrag bietet zusätzlich Rechtssicherheit. Diese Kosten und die auszuzahlende Summe an die Miterben müssen vom zukünftigen Alleinbesitzer aufgebracht werden. Bei einem Verkauf des Erbes an einen Dritten profitieren alle Erben von dem Erlös.
Vermietung
Eine weitere Option ist das Vermieten des geerbten Hauses, sowohl für einen Übergangs- oder auch längeren Zeitraum.
Ganz gleich, ob als Erbengemeinschaft oder Sie allein die Vermietung dem Verkauf vorziehen, diese Variante sollte gut überlegt sein. Denn die Vermietung eines Hauses bedeutet zahlreiche Verpflichtungen: regelmäßige Investitionen zur Instandhaltung, die Suche nach geeigneten Mietern, Erstellen der Betriebskostenabrechnungen… Mehreren Beteiligten einer Erbschaft empfehlen wir in diesem Fall eine rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu gründen. Die Verwaltung des Nachlasses obliegt damit weiterhin allen Mitgliedern der GbR gemeinsam, der Vorteil der GbR aber ist, geschäftsfähig zu sein und als juristische Person Verträge abschließen zu können. Damit steht der Vermietung durch die Erbengemeinschaft nichts mehr im Weg. Die Verteilung der Mieteinnahmen entspricht den jeweiligen Erbanteilen.
Verkauf
Die Entscheidung den Verkauf des Hauses zu wählen, ist eventuell die emotional schwerste, aber gleichsam die unkomplizierteste aller möglichen Varianten. Das Konfliktpotential einer Erbengemeinschaft wird durch den schnellen Abschluss des Erbvorganges gering gehalten. Auch ist ein zeitnaher Verkauf für die Immobilie von Vorteil, denn grundsätzlich verliert ein Gebäude durch langen Leerstand an Wert. Sollte sich einer der Erben dafür entscheiden, die Veräußerung der Immobilie in die Hand zu nehmen, sollten ihm von den Miterben eine Vollmacht ausgestellt werden. Natürlich kann auch ein Makler mit dem Verkauf der Immobilie bevollmächtigt werden. Wichtig ist dabei, vorab den realistischen Wert des Hauses zu ermitteln. Ein Blick in den Preisspiegel vor Ort kann ebenso weiterhelfen wie die Erstellung eines Wertgutachtens durch einen Sachverständigen. Wir bieten Ihnen auch die gerne die Wertermittlung Ihrer Immobilie an. Rufen Sie an. Wir kümmern uns darum.
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